Vergütung meiner Leistungen

Ich bin eingetragene Gesundheits-Partnerin im Landkreis Harburg.

Mein IK=490303712

In der Regel werden psychotherapeutische Heilpraktikerleistungen von den Krankenkassen nicht übernommen.

Allerdings sind viele meiner Angebote als Prävention anerkannt. Für sie gibt es einen Zuschuss Ihrer Krankenkasse.

Ansonsten richtet sich mein Honorar nach den Gebührenssätzen, wie sie zwischen uns vereinbart sind und danach, wie sich Art und Umfang Ihrer Termine gestalten.

Mit Kassenzuschuss

Meine Angebote zur Gesundheitsförderung sind von allen gesetzlichen und den meisten privaten Krankenkassen anerkannt und erstattungsfähig.

Alle drei Jahre werden die Maßnahmen von der Zentralen Prüfstelle Prävention ZPP rezertifiziert und in der Datenbank online veröffentlicht.

Fragen Sie gern bei Ihrer Krankenkasse nach, diese sprechen oft eine direkte Teilnahmeempfehlung dafür aus.

Nach der Teilnahme erhalten Sie von mir eine Bescheinigung, die Sie bei Ihrer Krankenversicherung einreichen. Sie können damit – je nach Kasse – bis zu 100 % der Gebühr zurück erhalten.

Wie hoch Ihr Erstattungsbeitrag ausfällt, bitte bei Ihrer Krankenkasse selbst erfragen.

Als Selbstzahler:in

honorieren Sie meine Leistung entsprechend der Behandlungsvereinbarung, die wir in einem Vorgespräch gemeinsam klären.

Auch das hat einige Vorteile:

  • Eine Diagnose muss nicht weitergegeben werden.
  • Ebenso entfällt die Pflicht einer Dokumentation an Ihre Krankenkasse.
  • Indem Sie direkt mit mir abrechnen, sparen Sie Zeit und Nerven für ein aufwändigeres Kostenerstattungs-Verfahren.

So kann ich Ihnen flexibel, zeitnah und unbürokratisch zur Seite stehen.